Am kommenden Montag entscheidet sich, wieviele Zuschauer Eintracht Frankfurt am ersten Spieltag gegen Bayer Leverkusen ins Stadion lassen darf. Das DFB-Bundesgericht verhandelt dann die Berufung der Hessen gegen das Urteil des Sportgerichts vom 20. Juli. Das DFB-Sportgericht hatte den Einspruch des Clubs gegen das Einzelrichter-Urteil vom 27.
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